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Grndungszuschuss ab jetzt Kann-Bestimmung 28.12.2025  14:00

Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde am 27.12.2025 im Bundesgesetzblatt verffentlicht. Fr die Frderung von Existenzgrndungen von "Arbeitslosengeld-I"-Bezieherinnen gilt seit dem 28.12.2011:

  • Der Grndungszuschuss kann nur dann gewhrt werden, wenn am Tag der Grndung noch ein Restanspruch auf das "Arbeitslosengeld I" von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht.
  • In den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) erhalten Existenzgrnder den Grndungzuschuss in Hhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich. Der Grndungszuschuss kann fr weitere neun Monate (bisher sechs Monate) in Hhe von 300 Euro monatlich geleistet werden.
  • Unverndert ist die Tragfhigkeit der Geschftsidee durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen. Ebenfalls unverndert mssen Grndungswillige die persnliche Eignung zur Ausbung einer selbstndigen Ttigkeit nachweisen. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Manahme der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgrndung erfolgen. Zur Klrung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, rztlicher Dienst) zur Verfgung.



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